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Einzelhandel
Real,-
Tarifeinigung in Sicht
Monatelang haben die Beschäftigten von real,- für die Rückkehr in den Flächentarifvertrag gekämpft. Nun einigten sich das Unternehmen und ver.di auf Eckpunkte eines Tarifvertrags. Zwar konnte real,- Einschnitte durchsetzen, allerdings erreichte ver.di die Rückkehr in die Tarifbindung im Jahr 2018 und eine weitgehende Beschäftigungssicherung. Nun stimmen die ver.di Mitglieder bei real,- über das Ergebnis ab.
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OBI
Frontalangriff auf Betriebsräte und Beschäftigte
Die Baumarktkette OBI greift die Beschäftigten und ihre Betriebsräte frontal an. Überraschend sollen zwei Märkte in Augsburg und Sömmerda (Thüringen) geschlossen werden. Damit würden der Vorsitzende und die stellvertretende Vorsitzende des GBR aus ihren Ämtern entfernt. OBI geht nicht nur gegen Mitbestimmung vor, der Marktführer verweigert den Beschäftigten auch einen Tarifvertrag. Dagegen regt sich Protest.
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OBI Facebook-Seite für einen Tarifvertrag
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Toys R Us
Gutes Geld nur mit Tarifvertrag
Toys R Us hat Lohnerhöhungen angeboten. Klingt gut, hat aber etliche Haken: Die Lohnerhöhung ist unsicher, es profitieren nur wenige und die Geschäftsleitung will damit nebenbei dem Kampf für einen Tarifvertrag den Wind aus den Segeln nehmen. Die Beschäftigten kämpfen deshalb weiter für Tariflöhne.
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Mitbestimmung
Interessenvertretung im Einzelhandel
Neue Betriebsräte gegründet
Wir gratulieren allen in den letzten Monaten neu gewählten Betriebsräten. Stellvertretend nennen wir die ersten Betriebsräte bei Douglas in Niedersachsen (Hannover und Wolfsburg), den ersten Betriebsrat bei Benetton (Hannover) und den neuen Betriebsrat bei ZARA in Bremen. Wir freuen uns über die Stärkung der Interessensvertretungen im Einzelhandel!
Grundlagenseminare für Betriebsräte
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Nachwuchs
Ausbildungsbeginn
Azubis für ver.di gewinnen
In wenigen Wochen beginnen neue Azubis ihre Ausbildung. Für Betriebsräte, Vertrauensleute und JAVen heißt das: Auf die Azubis zugehen und für ver.di gewinnen! Junge Kolleg/innen sind offen für gewerkschaftliches Engagement – wenn sie darauf angesprochen werden. Unterstützung gibt ver.di gern und stellt Material und Erfahrung zur Verfügung.
Wendet euch an eure Ansprechpersonen vor Ort.
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Rechtsprechung
BAG Urteil
Nachtzuschläge
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass für Beschäftigte in tariflosen Betrieben in der Regel ein Nachtzuschlag von 25% angemessen ist (Urteil vom 09.12.2015, 10 AZR 423/14). Bei Dauerarbeit geht das BAG sogar von einem Zuschlag von 30% aus.
ver.di unterstützt Mitglieder bei der Durchsetzung dieser Ansprüche, wendet euch dafür an ver.di vor Ort. Regelt ein Tarifvertrag den Nachtzuschlag, gilt allerdings weiterhin die Regelung des Tarifvertrags.
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Internationales
Solidarität mit Orhan Akman
Orhan Akman, ehemaliger Gewerkschaftssekretär bei ver.di Bayern und jetzt Sekretär der UNI américas, wurde wegen seiner aktiven Gewerkschaftsarbeit in Peru des Landes verwiesen. Der konstruierte Vorwurf lautet: „Störung der öffentlichen Ordnung und des sozialen Friedens“. Beteiligt euch am Protest gegen dieses Vorgehen:
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E-Mail-Protest
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Unterstützung für französische Kolleg/innen
In Frankreich protestieren Gewerkschaften und Beschäftigte seit Wochen gegen die Angriffe der sozialdemokratischen Regierung. Die Regierung will den Flächentarifvertrag schwächen und die Flexibilität der Unternehmer ausweiten. ver.di erklärt sich solidarisch mit den Kolleginnen und Kollegen im Nachbarland!
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